Bis zu 88.000,- € Zuschuss – neues Förderprogramm in Schleswig-Holstein

Mit dem Programm „Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ können Unternehmen aus Schleswig-Holstein von einer geförderten Digitalisierungsberatung profitieren und anschließend Zuschüsse für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen beantragen. Dederichs und Partner ist als go-digital-zertifiziertes Beratungsunternehmen auch für dieses Förderprogramm autorisiert.

Das Förderprogramm „Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ fördert niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen (Link: Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen - WTSH). Gefördert werden zwei aufeinander aufbauende Module: Beratung (Modul 1) und Umsetzung (Modul 2).

Im Modul 1 kann ein 40%-Zuschuss auf die Beratungskosten (max. 8.000,- €) beantragt werden, in Modul 2 liegt die maximale Zuschusssumme bei 80.000,- €. 

Das erste Modul kann lediglich von go-digital-zertifizierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Dederichs und Partner ist bereits seit 2018 go-digital-zertifiziert und hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an go-digital-Projekten durchgeführt. 

In diesem Modul wird das Unternehmen hinsichtlich geeigneter Möglichkeiten zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse bzw. des eigenen Geschäftsmodells beraten. Erarbeitet wird ein schriftlicher Beratungsbericht, aus dem geeignete Digitalisierungsmaßnahmen ebenso hervorgehen wie eine Einschätzung zu passenden (Software-)Lösungen.

Auf diesem Bericht aufbauend kann das Unternehmen dann in Modul 2 (Umsetzung) die Förderung der Umsetzung der identifizierten Digitalisierungsmaßnahmen beantragen. Gefördert werden können z. B. Investitionen in Software (ERP, CRM, DMS …), Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Soft- oder Hardware sowie Schulungsmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter.

Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 10 Mio. € beantragt werden.

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